Vorsorgerecht

Jeder Mensch kann in die Situation kommen, daß er für sich selber nicht mehr entscheiden kann. Dies kann sowohl der Fall nach einem schweren Unfall, einer plötzlichen unerwarteten Erkrankung oder durch zunehmende Altersschwäche sein.

Wer vorab für diese Fälle keine Regelungen getroffen hat, der muss befürchten, daß andere für Ihn Entscheidungen treffen, ohne das er die Richtung bestimmen kann.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten der Vorsorgeplanung. Generell unterscheidet man drei große Themenfelder:

Patiententestament:
Hierin legt man fest, ob und welche medizinischen Heileingriffe man sich wünscht. Dieser Wunsch gilt natürlich nur für den Fall, daß man selber nicht mehr für sich entscheiden kann. Beim Patiententestament muss besonderer Wert auf die Erforschung des Willens gelegt werden. Patiententestamente sollten in regelmäßigen Abständen einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Genau wie sich Menschen ändern, ändern sich auch medizinische Verfahren und damit Problemstellungen. Gerne beraten wir Sie, auch auf Wunsch unter Einbeziehung Ihres Arztes oder nach Rücksprache mit kompetenten Ärztinnen und Ärzten, die unseren Mandanten zur Seite stehen. Nachfolgend zwei Videos von RA Haas zu diesem Thema:

Vorsorgevollmacht:
Die Vorsorgevollmacht ist eine schriftliche Erklärung, die die Anordnung einer Betreuung überflüssig machen soll. Durch die in Zeiten der Entscheidungsfähigkeit getroffene Regelung bevollmächtigt man eine andere Person, notwendige Entscheidungen für einen zu treffen, wenn man selber nicht mehr entscheiden kann. In den meisten Fällen sind dies Entscheidungen im Bezug auf Vermögenswerte oder Heilbehandlungen. Oft geht es auch um Fragen der Unterbringung in einem Pflegeheim. Denkbar sind aber auch viele andere Regelungen wie z.B. die Rechtsverhältnisse an Haustieren.
Eine falsche Vorsorgevollmacht kann katastrophale Auswirkungen haben. Lassen Sie sich daher lieber von einem Fachmann beraten. Die vermeintlich kostensparende Lösung per Download eines Formulars aus dem Internet kann Sie teuer zustehen kommen, wenn Sie falsche Klauseln übernehmen!

Betreuungsverfügung:
Der Name täuscht: Sie selber können über eine Betreuerbestellung für sich garnicht autonom verfügen. Sie können lediglich vorab darin den starken Wunsch äußern, wer im Falle notwendiger rechtlicher Betreuung zum Betreuer bestellt werden soll. Das Gericht ist moralisch ethisch daran gebunden, rechtlich gesehen kann es aber ohne weiteres auch abweichende Entscheidungen treffen. Auch hierzu weitere Informationen im folgenden Video.

Ein guter Rat zum Schluss:
Wer hier sparen will, zahlt im Zweifelsfall drauf. Unser guter Rat ist nicht billig, aber sein Geld wert.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 800 4227