Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall ?

Die Erstberatung für Unfallbeteiligte ist bei uns kostenlos!

Mit zunehmender Zahl der Verkehrsteilnehmer steigt auch die Zahl der Unfälle. Die Zahl der Unfälle mit Personenschäden nimmt jedoch, dank verbesserter Sicherheitstechnik, stetig ab.

Auch ein vermeintlich kleiner Blechschaden kann jedoch zum großen Ärgernis werden, wenn bei der Abwicklung Fehler unterlaufen. Darum gilt, wenn es sich nicht um absolute Kleinigkeiten handelt: Besser direkt zum kompetenten Anwalt.

Wir übernehmen für Sie gerne den Schriftwechsel mit der Gegenseite und den beteiligten Versicherungen. Hierbei trägt Ihr Gegner die Kosten unserer Inanspruchname, wenn er den Unfall verschuldet hat. Bei Teilverschulden trägt die Gegenseite die Kosten entsprechend ihrem Mitverschulden.

Selbstverständlich übernimmt RA Haas auch gerne Ihre Vertretung, wenn es aufgrund des Unfalles zu einem Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Sie kommt.

Auch im Verkehrsrecht ist es häufig angebracht, eine einvernehmliche Einigung mit der Gegenseite anzustreben. Das Fahrzeug kann so meist schneller repariert werden oder ein neues Fahrzeug zügig angeschafft werden.

Immer wieder versuchen Versicherungsunternehmen, über eigene Gutachter die ansich berechtigten Ansprüche der Unfallbeteiligten klein zu rechnen. Nicht immer muss man diese Vergleichsrechnungen der Versicherungen hinnehmen. Wer hier meint, man könne sich hier auf eine korrekte Abwicklung seitens der gegnerischen Versicherung verlassen und sich nicht anwaltlicher Hilfe bedient, kann schnell Geld verlieren. Auch hier können und müssen schon im ersten Anschreiben an die gegnerische Versicherung die Weichen richtig gestellt werden, um später langwierige Gerichtsverfahren vermeiden zu können.

Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht sinnvoll sein, so vertreten wir Sie selbstverständlich gerne vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Kompetent, persönlich und zügig.

Im nachfolgenden Video erklärt Rechtsanwalt Haas, wann es sich lohnt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Auch im Verkehrsrecht ist es häufig angebracht, eine einvernehmliche Einigung mit der Gegenseite anzustreben. Das Fahrzeug kann so meist schneller repariert werden oder ein neues Fahrzeug zügig angeschafft werden.
Sollte eine außergerichtliche Lösung nicht sinnvoll sein, so vertreten wir Sie selbstverständlich gerne vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Kompetent, persönlich und zügig.

Sie finden uns unter den Suchbegriffen Unfall Remscheid, Autounfall Remscheid und Verkehrsunfall Remscheid.