RA Sebastian Fink

Rechtsanwalt Sebastian Fink verstärkt seit 2012 als angestellter Rechtsanwalt das Team der Rechtsanwaltskanzlei M. Haas & Kollegen.

Herr Rechtsanwalt Fink bearbeitet hauptsächlich zivilrechtliche Angelegenheiten, wie z. B. das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht.

Zudem kann Herr Rechtsanwalt Fink vertiefte Kenntnisse aus den Bereichen des Arbeitsrechts, des Gesellschaftsrechts und des Insolvenzrechtes vorweisen.

Vor seiner Tätigkeit bei der Rechtsanwaltskanzlei M. Haas & Kollegen absolvierte Rechtsanwalt Sebastian Fink erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht (2010) und arbeitete sodann bei einer größeren Wuppertaler Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Insolvenzrecht.

2015 absolvierte er den Fachanwaltslehrgang für das Miet- und Wohnungseigentumsrecht und darf den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit Dezember 2015 führen.

Als fachkundiger Partner, insbesondere für Unternehmer und Hausverwaltungen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fink mit seiner freundlichen und aufgeschlossenen Art gerne zur Verfügung.

Herr Rechtsanwalt Fink versteht sich als Dienstleister. Gerne besucht dieser Sie auch in Ihrem Büro. Hierdurch lässt sich der zeitliche Aufwand für Sie erheblich minimieren.

Herr Rechtsanwalt Fink bemüht sich stets um Kostentransparenz, um „böse Überraschungen“ zu vermeiden.

Wenn möglich, kann Ihnen Herr Rechtsanwalt Fink bereits telefonisch vor dem ersten Termin mitteilen, wie hoch die Rechtsanwaltskosten sein werden.

Als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung führt Herr Rechtsanwalt Fink gerne für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage durch und wird, nach erfolgreicher Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung, die Angelegenheit mit dieser abrechnen.

Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung bzw. nicht über ausreichendes Vermögen verfügen, so empfiehlt Herr Rechtsanwalt Fink Ihnen zu prüfen, ob ein Anspruch auf Erteilung eines Beratungshilfescheins besteht. Einen Beratungshilfeschein können Sie beim Amtsgericht beantragen. Sollte dies der Fall sein, können ggf. die anfallenden Kosten von Herrn Rechtsanwalt Fink direkt gegenüber der Staatskasse abgerechnet werden.

Sollten Sie Unterstützung bei der Vorbereitung eines Privatinsolvenzverfahrens (Verbraucherinsolvenz) benötigen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Fink und sein Team diesbezüglich ebenfalls gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Privatinsolvenz finden sie hier

Rechtsanwalt Fink erreichen Sie direkt unter

fink[at]anwalt-haas.de